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Gute Nachrichten für die Streuobstwiese
Kultusminister haben Streuobstwiesen in das bundesweite Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommen
26. März 2021
bundesweit

Nachdem Streuobstwiesen ab 2.500 m² Fläche mit hochstämmigen Obstbäumen ab 1,60 m Stammhöhe im Rahmen des Niedersächsischen Weges im November 2020 in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufgenommen wurden, ist jetzt ein nächster Meilenstein zum Schutz dieser artenreichen Biotope geschafft: Der Streuobstanbau in Deutschland ist ab sofort Immaterielles Kulturerbe!
Das wurde am vergangenen Freitag (19.03.2021) bei der Kultusministerkonferenz der Länder bestätigt.


Ein toller Erfolg für den Verein Hochstamm Deutschland e.V., der gemeinsam mit 1,3 Millionen Unterstützerinnen und Unterstützern sowie dem zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Oktober 2019 den Antrag auf Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis eingereicht hat. Auch wir als Verein haben dieses Vorhaben unterstützt und sehen in der Anerkennung des Streuobstanbaus als Immaterielles Kulturerbe einen wichtigen Schritt, durch den Streuobstwiesen und ihren Bewirtschafter*innen eine größere, dringend benötigte Aufmerksamkeit gegeben wird. Denn nur durch ein stärkeres Bewusstsein für diese Kulturlandschaften und das damit verbundene Wissen, kann ein Schutz und die Erhaltung der artenreichen Biotope erreicht werden.

 

Das neue Ziel lautet, den Streuobstanbau nun auch europaweit zum Immateriellen Kulturerbe ernennen zu lassen. 

 

Weitere Informationen zum Hochstamm Deutschland e.V. und der Ernennung des Streuobstanbaus zum Immateriellen Kulturerbe finden Sie auf der Homepage des Vereins.