Zum zweiten Mal findet in diesem Jahr der Europaweite Tag der Streuobstwiese statt – diesmal am 29. April 2022. Um weiter auf die Bedeutung von Streuobstwiesen und ihre biologische Vielfalt in Niedersachsen und auch in Europa aufmerksam zu machen, veranstalten das Streuobstwiesen-Bündnis Niedersachsen e. V. und der BUND Niedersachsen eine Online-Tagung an. Von 14:30 bis 17:00 Uhr erfahren Interessierte im Rahmen von zwei Vorträgen mehr über die aktuelle Situation der Streuobstwiesen in Niedersachsen und Europa, den gesetzlichen Schutz des Biotops sowie über die europäische Vernetzung im Bereich Streuobst.
Programm:
14:30 Uhr - Begrüßung
durch Sabine Washof (Vorsitzende des Streuobstwiesen Bündnis Niedersachsen e.V. und Projektleiterin beim BUND Niedersachsen)
ab 14:35 Uhr - Tag der Streuobstwiese - rettet die europäische Vernetzung das Streuobst?
Referent: Hannes Bürckmann, Hochstamm Deutschland e.V.
Auf Initiative von Hochstamm Deutschland e.V. wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Unterstützer*innen für die Streuobstwiesen in Deutschland gesucht und gefunden. Der Verein schaffte es schließlich 2021, dass der Streuobstanbau in Deutschland zum Immateriellen Kulturerbe der UNSESCO ernannt wurde. Doch damit ist die Arbeit nicht getan - Das Immaterielle Kulturerbe Streuobstanbau soll international werden. In seinem Vortrag geht Hannes Bürckmann auf die Idee und die Ziele des Vereins sowie auf die Bedeutung des Europaweiten Tages der Streuobstwiese ein. Er stellt das weitere Vorgehen vor und fragt: Wie hilft die Kommunikation beim Erhalt von Streuobst - und welche Rolle können in Zukunft die Wertschöpfungskette Streuobst und Ökosystemleistungen spielen?
Ab 15:30 Uhr - Streuobstwiesen in Niedersachsen – gesetzlicher Schutz und Kartierung
Referenten: Dr. Olaf von Drachenfels (Aufgabenbereichsleiter Biotopschutz, Geschäftsbereich Landesweiter Naturschutz beim NLWKN) und Felix Schramm (Mitarbeiter Erfassung der geschützten Biotope des Grünlands und der Obstwiesen beim NLWKN)
Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurden Streuobstwiesen ab 2.500 m² Fläche mit hochstämmigen Obstbäumen ab 1,60 m Stammhöhe in Niedersachsen 2020 ins Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) aufgenommen. Doch was bedeutet das? Dr. Olaf von Drachenfels und sein Team werden in diesem Vortrag über den gesetzlichen Biotopsschutz und die Biotopkartierungen in Niedersachsen sprechen.
Alle Interessierten können sich beim Streuobstwiesen-Bündnis Niedersachsen e. V. anmelden unter: info@streuobstwiesen-niedersachsen-buendnis.de