Versicherungsschutz im Ehrenamt
Die Arbeit auf Streuobstwiesen birgt einige Unfallrisiken. Ein Sturz von der Leiter oder eine Verletzung mit einem Werkzeug können passieren. Oder geliehenes Werkzeug geht kaputt und muss teuer ersetzt werden. Dann stellt sich Ehrenamtlichen die Frage, wer die Kosten übernimmt.
Bei bestimmten Ehrenämtern sind die Folgen eines Unfalls über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag einer Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt. Außerdem muss sie unentgeltlich sein und darf nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden.
Personen, die sich in Verbänden oder Vereinen im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, sind ebenfalls versichert - unabhängig davon, ob sie direkt für die Kommune tätig sind oder mittelbar als Vereinsmitglied.
Die oben genannten Voraussetzungen treffen allerdings eher selten auf die ehrenamtliche Arbeit auf einer Streuobstwiese zu. Viele Vereine und Verbände besitzen daher eigene Unfallversicherungen und auch Vereinshaftpflicht-versicherungen. Darüber sind ihre Mitglieder bei Tätigkeiten für den Verband oder Verein abgesichert. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor Arbeitseinsätzen in Ihrem Verein oder Verband erkundigen, ob Sie versichert sind.
Bürgerinitiativen oder andere sehr kleine Organisationen können nicht immer Versicherungen für ihre Mitglieder abschließen. Dann ist die private Vorsorge gefragt. Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. In manchen Haftpflichtversicherungen sind ehrenamtliche Tätigkeiten allerdings nicht mit eingeschlossen. Deshalb sollte jeder Ehrenamtliche seine private Versicherung prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen. Auch private Unfallversicherungen können sinnvoll sein.
Quelle:
www.versicherungen-vereine.de/versicherungen-verband-verein/grundabsicherung.html